Kurz erklärt
„Aktives Wahlrecht“ bedeutet: Du darfst wählen.
„Passives Wahlrecht“ bedeutet: Du darfst gewählt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen heißt mitbestimmen: Bei der Landtagswahl entscheidest du, wer dich und deine Interessen im Parlament vertritt. Damit du deine Stimme abgeben darfst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Du bist Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes.
(Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit, auch aus EU-Ländern, dürfen bei der Landtagswahl nicht mitwählen.) - Du bist mindestens 16 Jahre alt am Wahltag.
- Du wohnst seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.
- Du bist nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Beispiele
Du bist 17 Jahre alt und wohnst seit über einem Jahr in Stuttgart → Du darfst wählen.
Du bist 25 und lebst in Karlsruhe, hast aber die französische Staatsangehörigkeit → ❌ Du darfst nicht bei der Landtagswahl wählen (nur bei der Kommunal- oder Europawahl).
Warum gibt es diese Regeln?
Das Wahlrecht basiert auf dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Landtagswahlgesetz. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die von den Entscheidungen des Landtags direkt betroffen sind, auch mitbestimmen können. Darum gilt das Wahlrecht nur für Menschen, die in Baden-Württemberg leben.
Warum dürfen EU-Bürger:innen nicht wählen?
Bei Landtagswahlen dürfen nur deutsche Staatsbürger:innen wählen. Das steht im Grundgesetz (Art. 20 und 28 GG). Dort ist festgelegt, dass die politische Vertretung in Bund und Ländern vom deutschen Volk gewählt wird.
EU-Bürger:innen, die in Deutschland leben, dürfen nur bei Kommunal- und Europawahlen mitstimmen. Für Landtagswahlen wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig – das kann kein einzelnes Bundesland allein beschließen.
In der Vergangenheit gab es mehrfach politische Initiativen, das Wahlrecht auch auf EU-Bürger:innen auszuweiten. Diese Vorschläge haben jedoch keine Mehrheit gefunden und sind bislang nicht umgesetzt worden.
⚠️ Gut zu wissen
- Wenn du wahlberechtigt bist, bekommst du automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
- Stehst du im Wählerverzeichnis, kannst du im Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen.
- Wenn du umziehst oder neu wahlberechtigt wirst, erkundige dich rechtzeitig bei deiner Gemeinde, ob du im Wählerverzeichnis eingetragen bist.
❓Häufige Fragen
Ich bin 16 Jahre alt, aber habe erst seit zwei Monaten meinen Wohnsitz in Baden-Württemberg. Darf ich wählen?
→ Noch nicht. Du musst drei Monate hier wohnen, bevor du wählen darfst.
Ich wurde kurz vor der Wahl eingebürgert. Darf ich mitwählen?
→ Ja, sobald du die deutsche Staatsangehörigkeit hast und die anderen Bedingungen erfüllst.
Ich lebe im Ausland, bin aber in Baden-Württemberg geboren. Darf ich wählen?
→ Nur, wenn du hier einen Wohnsitz gemeldet hast. Ohne Wohnsitz im Land kannst du nicht an der Landtagswahl teilnehmen.